Verschärfung Pflanzenschutzanwendungsverordnung
In unserem Sonderrundschreiben vom 26.08.2022 haben wir Sie auf die von der EU geplante Verschärfung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung hingewiesen. Mit diesen Änderungen möchte die EU den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln drastisch reduzieren. In der Ausgabe der Land und Forst vom 25.08.2022 gab es dazu ebenfalls einen ausführlichen Artikel, in dem beschrieben wird, welche Maßnahmen konkret vorgesehen sind.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln soll in sämtlichen Schutzgebieten komplett verboten werden. Das sind bei uns Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete, aber auch Wasserschutzgebiete und sogar Landschaftsschutzgebiete. Der Landesverband geht davon aus, dass auch im Sondergebiet Altes Land der Einsatz von PSM nicht mehr erlaubt wäre. Das würde auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe gelten.
Aufgrund der hohen Brisanz möchten wir noch einmal dringend an Sie appellieren, eine eigene Stellungnahme dazu einzureichen.
Es ist wichtig, dass auch viele Stellungnahmen von Seiten der Landwirtschaft dazu eingereicht werden. Es darf nicht passieren, dass in erster Linie Stellungnahmen von Naturschutzverbänden eingereicht werden.
Sie haben noch bis zum 19.09.2022 Zeit, um Ihre Stellungnahme einzureichen.
Im Folgenden haben wir einen Leitfaden hinterlegt, der Ihnen dabei hilft, Ihre eigene Stellungnahme (Konsultation) bei der EU einzureichen. Außerdem haben wir dort eine Karte mit den betroffenen Feldblöcken hinterlegt.
Sprechen Sie auch Politiker auf Wahlkampfveranstaltungen auf dieses Thema an.
Karte mit den Schutzgebieten:
Leitfaden zur Teilnahme an der Konsultation zur EU-Pflanzenschutz-Verordnung